- Was beinhaltet die Anti-Tabak-Gesetzgebung in Luxemburg?
- Schutz der Arbeitnehmer vor Passivrauchen
- Das Engagement der Fondation Cancer
Anti-Tabak-Gesetz in Luxemburg
Gesetz vom 11. August 2006
In Luxemburg regelt ein gesetzlicher Rahmen den Konsum, den Verkauf und die Werbung für Tabakprodukte, um die Bevölkerung vor deren schädlichen Auswirkungen zu schützen.
Seit ihrer Gründung setzt sich die Fondation Cancer aktiv für strenge Anti-Tabak-Gesetze ein und hat zur Verabschiedung des ersten Anti-Tabak-Gesetzes vom 11. August 2006 beigetragen, das am 5. September 2006 in Kraft trat.
Dieser gesetzliche Rahmen wurde seitdem mehrfach verschärft, stets mit Unterstützung der Fondation Cancer, insbesondere in den Jahren 2013 und 2017 und zuletzt mit den Ergänzungen, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind.
Die Neuerungen des Gesetzes vom 18. Juli 2013
Zusammengefasst verallgemeinert das Anti-Tabak-Gesetz von 2013 das Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen.
Die Neuerungen des Gesetzes vom 13. Juni 2017
Zusammengefasst stärkt das Gesetz von 2017 die bestehende Anti-Tabak-Gesetzgebung und zielt zudem darauf ab, die Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU in nationales Recht umzusetzen. Dieses neue Anti-Tabak-Gesetz sieht zusätzliche Maßnahmen vor, die sich im Wesentlichen auf die elektronische Zigarette (Dampfen) beziehen.
Die Neuerungen des Gesetzes vom 1. Januar 2026
Das am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Anti-Tabak-Gesetz stärkt den bestehenden Rahmen, indem es seinen Anwendungsbereich auf Nikotinbeutel und neue nikotinhaltige Produkte ausweitet, insbesondere durch die Einführung eines Höchstwerts für den Nikotingehalt. Zudem werden erhitzte Tabakerzeugnisse den für herkömmliche Zigaretten geltenden Vorschriften angeglichen, insbesondere in Bezug auf Aromen und Gesundheitswarnungen.
Schutz der Arbeitnehmer vor Passivrauchen
Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz dem Passivrauchen ausgesetzt sind, können Sie bei der Arbeits- und Bergbauinspektion (Inspection du travail et des mines – ITM) eine namentliche (nicht anonyme) Beschwerde einreichen und sich dabei auf Artikel 16 des Gesetzes vom 11. August 2006 berufen. Sie können eine Beschwerde per E-Mail an contact@itm.etat.lu oder an folgende Adresse richten:
Inspection du Travail et des Mines
3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Es gibt kein spezielles Gesetz, das das Rauchen in Unternehmen verbietet, aber Artikel 16 des Gesetzes vom 11. August 2006 verpflichtet den Arbeitgeber, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitnehmer vor dem Passivrauchen zu schützen:
Art. 16. L’article 5 de la loi modifiée du 17 juin 1994 concernant la sécurité et la santé des travailleurs au travail est complété par un paragraphe (3) nouveau libellé comme suit:
«3. L’employeur doit prendre toutes les mesures pour assurer et améliorer la protection de la santé physique et psychique des travailleurs, notamment en assurant des conditions de travail ergonomiques suffisantes, en évitant dans la mesure du possible le travail répétitif, en organisant le travail de manière appropriée et en prenant les mesures nécessaires afin que les travailleurs soient protégés de manière efficace contre les émanations résultant de la consommation de tabac d’autrui. Un règlement grand-ducal, pris sur avis du Conseil d’Etat et de l’assentiment de la Conférence des Présidents de la Chambre des Députés pourra préciser les obligations de l’employeur ci-avant définies.»
Das Engagement der Fondation Cancer
Der im Oktober 2023 eingebrachte Gesetzentwurf 8333 zielte darauf ab, das Anti-Tabak-Gesetz von 2006 zu ändern, um neue europäische Anforderungen zu integrieren. Während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens engagierte sich die Fondation Cancer stark und spielte eine aktive Rolle in der öffentlichen und politischen Debatte. Sie veröffentlichte drei offizielle Stellungnahmen, formulierte konkrete Empfehlungen und setzte sich für die Prävention ein, wobei sie den Schwerpunkt auf den Schutz junger Menschen vor neuen Nikotinprodukten legte.


